Fachliche Kooperationen
Kostenträger
Leistungsträger ist i. d. R. der örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger (Sozialamt). Hierbei ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort, d.h. wo der Hilfesuchende zuletzt polizeilich gemeldet war, entscheidend.
Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen sind gemäß SGB XII:
- Eingliederungshilfe nach §§ 19 Abs. 3, 53 und 54 in Form der Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen nach §§ 19 Abs. 1 und 35 Abs. 1.
Strukturmerkmale
Wohnplätze: Das Wohnheim bietet 30 Wohn- und Betreuungsplätze an. Die Heimaufsicht des Landkreises Gifhorn ist Kontrollinstanz.
Dauer:
- abhängig von der Kostenzusage und den Ergebnissen der Hilfeplangespräche
- Kostenzusagen idR für ein Jahr (Aufenthaltsdauer zwischen 1–5 Jahren)
Antragsverfahren:
- Antrag (Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII) an das zuständige Sozialamt / Sozialpsychiatrischer Dienst
- Hilfeplankonferenz und Kennenlernen im Wohnheim
- Nach Kostenzusage Aufnahme im Wohnheim.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unsere Mitarbeiter gerne unter der Rufnummer: 05832-8270 zur Verfügung.
Zielgruppe / Indikationen:
- Chronisch Mehrfach beeinträchtigte Abhängig mit Primärindikation ICD F10.2 und F13.2
Abhängigkeitserkrankte die in der Regel:
- Ohne festen Arbeitsplatz sind
- Keine oder kaum soziale Bindungen besitzen
- oft ohne Wohnsitz sind
- Persönlichkeitsveränderungen können zu Verwahrlosung geführt haben
- Konflikte mit dem Ordnungs- und Strafrecht liegen vor
Geistige Beeinträchtigungen:
- Korsakow-Symptomatik, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Desorientiertheit, hirnorganischer Abbau, usw.
Seelische Beeinträchtigungen:
- Kommunikations- und Beziehungsstörungen mit Isolierungstendenzen
- mangelndes Selbstwertgefühl
- geringe Frustrationstoleranz
- mangelnde Realitätswahrnehmung
- mangelndes Antizipationsvermögen
- mangelndes Introspektionsvermögen
Psychische Beeinträchtigungen:
- Doppeldiagnosen: Manisch-depressive Erkrankungen, Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Borderline-Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen einhergehend mit der Alkoholerkrankung
Körperliche Beeinträchtigungen:
- Polyneuropathien
- Schädigungen durch andere (alkoholbedingte) Erkrankungen und Unfälle
Soziale Beeinträchtigungen:
- Wohnungslosigkeit
- Mittellosigkeit/Verschuldung
- Besonders schwierige soziale Situationen, mit Isolierungs- und Verwahrlosungstendenzen, die vom Hilfesuchenden nicht eigenständig gelöst werden können.
Kontraindikation
Das Wohnheim kann leider kein Hilfs- und Betreuungsangebot für Hilfesuchende mit einer
- akuten Alkohol- und Medikamentenintoxikation
- akuten endogenen und exogenen Psychose
- akuten Suizidgefahr
- intensiv pflegebedürftigen Erkrankung
oder
- in Substitution befindliche Menschen
anbieten.
Behandlungsangebote
Tagesstrukturierende Maßnahmen:
Maßnahmen finden werktäglich von 8–12 und 13.30–15.30 statt
- einfache haushandwerkliche Tätigkeiten
- Hof- und Grünflächenpflege
- Gartenarbeit
- beschäftigungstherapeutische Angebote, z.B. Papier-, Holz-, Ton-, Pappe- und Malerarbeiten
- Reparatur und Pflege von Gebäudeteilen und -einrichtungen
- Reinigung und Herrichtung der Wohn- und Gemeinschaftsräume
- Training von Ausdauer und Gruppenfähigkeit sowie Einhaltung von Absprachen
- Einkaufsfahrten
Wohnen:
- Lebenspraktische Tätigkeiten
- Aktivitäten- und Freizeitangebot
- Medizinische Unterstützung (24 Stunden Präsenz)
- Soziale Beratung
- Psychosoziale Betreuung
- Verselbstständigung (Inklusion)