Fachliche Kooperationen
Kostenträger
alle Regionalbereiche der Deutsche Rentenversicherung inkl. DRV-Bund
- gem. § 15 SGB VI (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- und § 26 SGB IX (Leistungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe)
- Leistungsvertrag nach § 21 SGB IX
gesetzliche Krankenversicherungen
- § 40 SGB V zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
- Versorgungsvertrag nach §111 SGB V
Maßnahmen
- 13-wöchige Stationäre Reha
- Stationäres Modul von Kombi-Nord in Zusammenarbeit mit regionalen Beratungsstellen (ambulantes Modul)
Strukturmerkmale
Behandlungsplätze: Die Fachklinik verfügt über 66 Behandlungsplätze.
Federführender Kosten- und Leistungsträger: Deutsche Rentenversicherung, Braunschweig-Hannover.
Fachliche Qualifikation: Wir arbeiten interdisziplinär in einem multiprofessionellen Team mit folgenden Professionen und Qualifikationen:
Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Sozialmedizin, Rehabilitationsmedizin, Allgemeinmedizin, Ernährungsmedizin, examinierte Krankenschwestern und -pfleger, Ernährungs- und Diätberaterin, Dipl.-Psychologen (TP und VT), Dipl.-Sozialpädagogen / Dipl.- Pädagogen / Dipl. Sozialarbeiter (TP und VT), Sozialtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Arbeitsanleitern.
Antragsverfahren
- Diagnose Alkohol- und / oder Medikamentenabhängigkeit
- Erstellung des Arztberichtes
- Verfassen des Sozialberichtes und Antrag an Deutschen Rentenversicherung oder der GKV
- Der zukünftige Rehabilitand hat ein Wunsch- und Wahlrecht. Sollte er die Fachklink Oerrel bevorzugen, sollte dies im Sozialbericht erwähnt und idealer Weise begründet werden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
- Einreichung beim Kostenträger (Rentenversicherung / Krankenkasse)
Im Sinne des Nahtlosigkeitsverfahrens können wir derzeit nach mündlicher Kostenzusage und Indikationsprüfung im Hause unverzüglich aufnehmen. Der reguläre Aufnahmetag ist Mittwoch.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer: 05832-820 zur Verfügung.
Mögliche Kontraindikationen
In folgenden Fällen empfehlen wir die vorherige Kontaktaufnahme zur individuellen Prüfung der Behandlungsmöglichkeit:
- alle Krankheitsbilder und Funktionsstörungen, die eine aktive Teilnahme am Rehabilitationsprogramm weitgehend ausschließen
- akute Suizidalität
- mögliche Fremdgefährdung bei mehrfacher substanzunabhängiger Gewaltbereitschaft in der Vorgeschichte
- Desorientierung
- erheblichen Merkfähigkeitsstörungen bei organischen und psychischen Störungen wie Demenz oder Delir
- akute oder instabile Psychosen aus den Diagnosegruppen Schizophrenie und wahnhafte Störungen
- manische Phasen von Bipolaren Störungen
- schwergradige und /oder irreversible substanzinduzierte hirnorganische Störungen mit anhaltenden schweren Hirnleistungs- und Verhaltensstörungen
- im Vordergrund stehender akutmedizinischer Behandlungsbedarf
- erhebliche Pflegebedürftigkeit
- erhebliche Behinderung der Gehfähigkeit
Indikationen
Hauptdiagnose: Alkohol- und Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit (F10.1/F10.2/F13.1/F13.2)
Nebendiagnosen: schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit von
- Opioid-Analgetika (F11.1/F11.2)
- Cannabinoiden (F12.1/F12.2)
- Sedativer und Hypnotika (F13.1/F13.2)
- Kokain (F14.1/F14.2)
- Stimulanzien (F15.1/F15.2)
- Halozinogenen (F16.1/F16.2)
- Tabak (F17.1 / F17.2)
- flüchtigen Lösungsmitteln (F18.1/F18.2)
- polyvalenter Substanzkonsum und Konsum anderer psychotroper Substanzen (F19.1/F19.2)
- nicht abhängigkeitserzeugender Substanzen (F55)
Bei der Abhängigkeit von psychotrophen Substanzen ist zu prüfen, ob die Alkohol- / Medikamentenabhängigkeit als Hauptdiagnose gesichert ist und ob eine Abstinenz aller Substanzen angestrebt wird.
Mitbehandelte psychische Komorbiditäten
Organisch und Psychische Störungen:
- leichte Kognitive Störungen (F06/07)
Substanzinduzierte Störungen:
- Psych. und Verhaltensstörung durch Alkohol / THC: Psychotische Störung (F10.5/F12.5)
- Psych. und Verhaltensstörung durch Alkohol: Amnestisches Syndrom (F10.6)
- Psych. und Verhaltensstörung durch Alkohol: Restzustände (F10.7)
- weitere (F10.8 / F10.9)
- Einzelfallentscheidung: F20-F29
Wenn Rehafähigkeit vom vorbehandelnden Psychiater bestätigt:
- F4
- F 31.x
- F32-39 (sofern nicht suizidal)
- F50 (sofern kein akutmedizinischer Handlungsbedarf)
- F51 nicht organische Schlafstörungen
- F60-62 und F68-69 Persönlichkeitsstörungen
- F63 Impulskontrollstörung die nicht im Vordergrund stehen
- F84.5 Asperger Syndrom (Autismus) Einzellfallenstscheidung
- F90 ADHS
Behandlungsangebote
- teilhabebezogene Intensivtherapie für Rehabilitanden der DRV (BORA?BORA
Berufliche Orientierung in der Rehabilitation von Abhängigen. Wichtiger Baustein in der Therapie und Tagesstruktur, beinhaltet berufliche Anamnese, Klärung der individuellen Fähigkeiten und des Potenzials der Rehabilitanden und praktische Maßnahmen in Werkstätten und Betrieben. Ziel ist die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach erfolgreicher Reha.): Leistungsdiagnostik, EFL, Belastungserprobung, Belastungstraining, PC-Training, Bewerbungstraining, Psychoeduktive Gruppen für Arbeitsuchende, Arbeitsplatzseminare, Hirnleistungstraining, Haushalts- und Kochtraining - Teilhabebezogene Intensivtherapie für Rehabilitanden der Krankenkassen: Hirnleistungstraining, Tagesstrukturierung , Mobilisierung, Physiotherapie, Haushalts- und Kochtraining
- Psychotherapie: Affekttraining, Depressionsbewältigung, Traumabewältigung
- Verhaltenstherapie: Selbstwert-, Selbstsicherheitstraining
- Sinn- und Werteorientierung: Logotherapie, REVT, Transaktionsanalyse, Selbsthilfeprogramm
- Entspannungstherapie: Autogenes Training, PMR, Akupunktur
- Familientherapie: Angehörigen-, Paarseminar u.-gespräche,
- intensives Rückfallpräventionstraining: Suchtgruppe, Rückfallgruppe, Belastungserprobung, Kommunikationstraining, REVT, Kreativwerkstatt, Schreibwerkstatt, Stressmanagement, Schuldnerberatung
- Gesundheitstraining: Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung
- Raucherentwöhnung
- Ernährungsberatung
- Sonderkostformen
- Physiotherapie
- Bewegungstherapie: Rückenschule, Koordinations-, Beweglichkeits-, Ausdauertraining, Sport