Leitung: Anika Meißner und Matthias Hierzer
Telefon 0 58 32 - 82 70
Telefax 0 58 32 - 82 90
emmen@1733373190haus-niedersachsen.de
Antragstellung
für das Wohnheim Emmen
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Team. Die Ausgangssituationen sind sehr vielfältig. Kernpunkte sind aber immer der Antrag (Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII) an das zuständige Sozialamt und ein Hilfeplangespräch, in dem über die sinnvollste Form der Hilfe beraten wird. Dies übernimmt der sozialpsychiatrische Dienst des Wohn- oder Aufenthaltsortes.
Darauf folgt ein Kennenlerntermin bei uns im Wohnheim. Wir zeigen Ihnen das Haus und lernen uns gegenseitig kennen. Im Anschluss berät das Team über die Aufnahme und Sie entscheiden ob Sie kommen wollen. Wir schließen einen Heimvertrag und sobald die Kostenübernahme vom Sozialamt vorliegt vereinbaren wir einen Einzugstermin und es kann losgehen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Email.
Wichtig ist, dass Sie für sich entschieden haben abstinent leben zu wollen. Für die Aufnahme in unser Wohnheim muss darüber hinaus eine Chronifizierung der Alkoholerkrankung und weitere Beeiträchtigungen im körperlichen oder sozialen Bereich vorliegen.
Ihr Weg zu uns – kurz & knapp
- Kontakaufnahme mit dem Sozialamt bzw. dem sozialpsychiatrischen Dienst des Wohn- oder Aufenthaltsortes (über eine Beratungsstelle oder direkt)
- Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII
- Hilfeplankonferenz wird durch den Sozialpsychiatrischen Dienst einberufen
- Vereinbarung eines Vorstellung- und Gesprächstermins mit der Leitung unseres Wohnheims zum gegenseitigen Kennenlernen
- Kostenzusage und Heimvertrag
- Einzug