Antragstellung
für das Wohnheim Emmen

Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Team. Die Ausgangssituationen sind sehr vielfältig. Kernpunkte sind aber immer der Antrag (Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII) an das zuständige Sozialamt und ein Hilfeplangespräch, in dem über die sinnvollste Form der Hilfe beraten wird. Dies übernimmt der sozialpsychiatrische Dienst des Wohn- oder Aufenthaltsortes.

Darauf folgt ein Kennenlerntermin bei uns im Wohnheim. Wir zeigen Ihnen das Haus und lernen uns gegenseitig kennen. Im Anschluss berät das Team über die Aufnahme und Sie entscheiden ob Sie kommen wollen. Wir schließen einen Heimvertrag und sobald die Kostenübernahme vom Sozialamt vorliegt vereinbaren wir einen Einzugstermin und es kann losgehen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Email.

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Wichtig ist, dass Sie für sich entschieden haben abstinent leben zu wollen. Für die Aufnahme in unser Wohnheim muss darüber hinaus eine Chronifizierung der Alkoholerkrankung und weitere Beeiträchtigungen im körperlichen oder sozialen Bereich vorliegen.

Ihr Weg zu uns – kurz & knapp

  • Kontakaufnahme mit dem Sozialamt bzw. dem sozialpsychiatrischen Dienst des Wohn- oder Aufenthaltsortes (über eine Beratungsstelle oder direkt)
  • Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII
  • Hilfeplankonferenz wird durch den Sozialpsychiatrischen Dienst einberufen
  • Vereinbarung eines Vorstellung- und Gesprächstermins mit der Leitung unseres Wohnheims zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Kostenzusage und Heimvertrag
  • Einzug

Termine

Zur Zeit gibt es im Wohnheim Emmen keine aktuellen Termine.

Einen Überblick aller Termine von Haus Niedersachsen finden Sie auf Termine & Veranstaltungen.

Fachliche Kooperationen
Wohnheim Emmen

Kostenträger

Leistungsträger ist i. d. R. der örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger (Sozialamt). Hierbei ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort, d.h. wo der Hilfesuchende zuletzt polizeilich gemeldet war, entscheidend.

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen sind gemäß SGB XII:

  • Eingliederungshilfe nach §§ 19 Abs. 3, 53 und 54 in Form der Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen nach §§ 19 Abs. 1 und 35 Abs. 1.

Strukturmerkmale

Wohnplätze: Das Wohnheim bietet 30 Wohn- und Betreuungsplätze an. Die Heimaufsicht des Landkreises Gifhorn ist Kontrollinstanz.

Dauer:
  • abhängig von der Kostenzusage und den Ergebnissen der Hilfeplangespräche
  • Kostenzusagen idR für ein Jahr (Aufenthaltsdauer zwischen 1–5 Jahren)
Antragsverfahren:
  • Antrag (Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII) an das zuständige Sozialamt / Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Hilfeplankonferenz und Kennenlernen im Wohnheim
  • Nach Kostenzusage Aufnahme im Wohnheim.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unsere Mitarbeiter gerne unter der Rufnummer: 05832-8270 zur Verfügung.

Zielgruppe / Indikationen:
  • Chronisch Mehrfach beeinträchtigte Abhängig mit Primärindikation ICD F10.2 und F13.2
Abhängigkeitserkrankte die in der Regel:
  • Ohne festen Arbeitsplatz sind
  • Keine oder kaum soziale Bindungen besitzen
  • oft ohne Wohnsitz sind
  • Persönlichkeitsveränderungen können zu Verwahrlosung geführt haben
  • Konflikte mit dem Ordnungs- und Strafrecht liegen vor
Geistige Beeinträchtigungen:
  • Korsakow-Symptomatik, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Desorientiertheit, hirnorganischer Abbau, usw.
Seelische Beeinträchtigungen:
  • Kommunikations- und Beziehungsstörungen mit Isolierungstendenzen
  • mangelndes Selbstwertgefühl
  • geringe Frustrationstoleranz
  • mangelnde Realitätswahrnehmung
  • mangelndes Antizipationsvermögen
  • mangelndes Introspektionsvermögen
Psychische Beeinträchtigungen:
  • Doppeldiagnosen: Manisch-depressive Erkrankungen, Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Borderline-Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen einhergehend mit der Alkoholerkrankung
Körperliche Beeinträchtigungen:
  • Polyneuropathien
  • Schädigungen durch andere (alkoholbedingte) Erkrankungen und Unfälle
Soziale Beeinträchtigungen:
  • Wohnungslosigkeit
  • Mittellosigkeit/Verschuldung
  • Besonders schwierige soziale Situationen, mit Isolierungs- und Verwahrlosungstendenzen, die vom Hilfesuchenden nicht eigenständig gelöst werden können.

Kontraindikation

Das Wohnheim kann leider kein Hilfs- und Betreuungsangebot für Hilfesuchende mit einer

  • akuten Alkohol- und Medikamentenintoxikation
  • akuten endogenen und exogenen Psychose
  • akuten Suizidgefahr
  • intensiv pflegebedürftigen Erkrankung

oder

  • in Substitution befindliche Menschen

anbieten.

Behandlungsangebote

Tagesstrukturierende Maßnahmen:

Maßnahmen finden werktäglich von 8–12 und 13.30–15.30 statt

  • einfache haushandwerkliche Tätigkeiten
  • Hof- und Grünflächenpflege
  • Gartenarbeit
  • beschäftigungstherapeutische Angebote, z.B. Papier-, Holz-, Ton-, Pappe- und Malerarbeiten
  • Reparatur und Pflege von Gebäudeteilen und -einrichtungen
  • Reinigung und Herrichtung der Wohn- und Gemeinschaftsräume
  • Training von Ausdauer und Gruppenfähigkeit sowie Einhaltung von Absprachen
  • Einkaufsfahrten
Wohnen:
  • Lebenspraktische Tätigkeiten
  • Aktivitäten- und Freizeitangebot
  • Medizinische Unterstützung (24 Stunden Präsenz)
  • Soziale Beratung
  • Psychosoziale Betreuung
  • Verselbstständigung (Inklusion)

Informationen für Kooperationspartner aller Häuser

Informationen für Kosten- und Leistungsträger
Wohnheim Emmen

Das Wohnheim Emmen der Haus Niedersachsen gGmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Eingliederungshilfe gem. §§ 53 / 54 SGBXII.

Mit dem Land Niedersachsen sind entsprechende Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen abgeschlossen worden. Die Aufnahme und die Betreuung werden durch unser anerkanntes Betreuungskonzept sichergestellt. Dies wird ständig den individuellen Notwendigkeiten der von uns betreuten Klienten angepasst. Weiterführende Betreuung und Begleitung sind bei Bedarf gewährleistet. Während einer durchschnittlichen Verweildauer von 3 -5 Jahren kann der Hilfesuchende in einer abstinent-motivierten Atmosphäre seine Persönlichkeit stabilisieren und auf seine Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorbereitet werden.

Informationen für Kosten- & Leistungsträger aller Häuser

Qualitätsmanagement
Wohnheim Emmen   

Das Qualitätsmanagement des Wohnheim Emmen der Haus Niedersachsen gGmbH ist nach

  • DIN EN ISO  9001:2015

zertifiziert.

Das Wohnheim Emmen steht für eine ausgezeichnete Qualität und ein Arbeiten auf einem stets hohen Niveau. Im Hinblick auf die Behandlungs- und Betreuungsqualität wird das Wohnheim regelmäßig durch die Heimaufsicht des Landes Niedersachsen überprüft.

Qualitätsmanangement aller Häuser