Fachliche Kooperationen
Kostenträger
alle Regionalbereiche der Deutsche Rentenversicherung inkl. DRV-Bund
- gem. § 15 SGB VI (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- und § 26 SGB IX (Leistungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe)
- Leistungsvertrag nach § 21 SGB IX
gesetzliche Krankenversicherungen
- § 40 SGB V zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
- Versorgungsvertrag nach §111 SGB V
Maßnahmen
- 13-wöchige Stationäre Reha
- Stationäres Modul von Kombi-Nord in Zusammenarbeit mit regionalen Beratungsstellen (ambulantes Modul)
Strukturmerkmale
Behandlungsplätze: Die Fachklinik verfügt über 66 Behandlungsplätze.
Federführender Kosten- und Leistungsträger: Deutsche Rentenversicherung, Braunschweig-Hannover.
Fachliche Qualifikation: Wir arbeiten interdisziplinär in einem multiprofessionellen Team mit folgenden Professionen und Qualifikationen:
Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Sozialmedizin, Rehabilitationsmedizin, Allgemeinmedizin, Ernährungsmedizin, examinierte Krankenschwestern und -pfleger, Ernährungs- und Diätberaterin, Dipl.-Psychologen (TP und VT), Dipl.-Sozialpädagogen / Dipl.- Pädagogen / Dipl. Sozialarbeiter (TP und VT), Sozialtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Arbeitsanleitern.
Antragsverfahren
- Diagnose Alkohol- und / oder Medikamentenabhängigkeit
- Erstellung des Arztberichtes
- Verfassen des Sozialberichtes und Antrag an Deutschen Rentenversicherung oder der GKV
- Der zukünftige Rehabilitand hat ein Wunsch- und Wahlrecht. Sollte er die Fachklink Oerrel bevorzugen, sollte dies im Sozialbericht erwähnt und idealer Weise begründet werden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
- Einreichung beim Kostenträger (Rentenversicherung / Krankenkasse)
Im Sinne des Nahtlosigkeitsverfahrens können wir derzeit nach mündlicher Kostenzusage und Indikationsprüfung im Hause unverzüglich aufnehmen. Der reguläre Aufnahmetag ist Mittwoch.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer: 05832-820 zur Verfügung.
Mögliche Kontraindikationen
In folgenden Fällen empfehlen wir die vorherige Kontaktaufnahme zur individuellen Prüfung der Behandlungsmöglichkeit:
- alle Krankheitsbilder und Funktionsstörungen, die eine aktive Teilnahme am Rehabilitationsprogramm weitgehend ausschließen
- akute Suizidalität
- mögliche Fremdgefährdung bei mehrfacher substanzunabhängiger Gewaltbereitschaft in der Vorgeschichte
- Desorientierung
- erheblichen Merkfähigkeitsstörungen bei organischen und psychischen Störungen wie Demenz oder Delir
- akute oder instabile Psychosen aus den Diagnosegruppen Schizophrenie und wahnhafte Störungen
- manische Phasen von Bipolaren Störungen
- schwergradige und /oder irreversible substanzinduzierte hirnorganische Störungen mit anhaltenden schweren Hirnleistungs- und Verhaltensstörungen
- im Vordergrund stehender akutmedizinischer Behandlungsbedarf
- erhebliche Pflegebedürftigkeit
- erhebliche Behinderung der Gehfähigkeit
Indikationen
Hauptdiagnose: Alkohol- und Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit (F10.1/F10.2/F13.1/F13.2)
Nebendiagnosen: schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit von
- Opioid-Analgetika (F11.1/F11.2)
- Cannabinoiden (F12.1/F12.2)
- Sedativer und Hypnotika (F13.1/F13.2)
- Kokain (F14.1/F14.2)
- Stimulanzien (F15.1/F15.2)
- Halozinogenen (F16.1/F16.2)
- Tabak (F17.1 / F17.2)
- flüchtigen Lösungsmitteln (F18.1/F18.2)
- polyvalenter Substanzkonsum und Konsum anderer psychotroper Substanzen (F19.1/F19.2)
- nicht abhängigkeitserzeugender Substanzen (F55)
Bei der Abhängigkeit von psychotrophen Substanzen ist zu prüfen, ob die Alkohol- / Medikamentenabhängigkeit als Hauptdiagnose gesichert ist und ob eine Abstinenz aller Substanzen angestrebt wird.
Mitbehandelte psychische Komorbiditäten
Organisch und Psychische Störungen:
- leichte Kognitive Störungen (F06/07)
Substanzinduzierte Störungen:
- Psych. und Verhaltensstörung durch Alkohol / THC: Psychotische Störung (F10.5/F12.5)
- Psych. und Verhaltensstörung durch Alkohol: Amnestisches Syndrom (F10.6)
- Psych. und Verhaltensstörung durch Alkohol: Restzustände (F10.7)
- weitere (F10.8 / F10.9)
- Einzelfallentscheidung: F20-F29
Wenn Rehafähigkeit vom vorbehandelnden Psychiater bestätigt:
- F4
- F 31.x
- F32-39 (sofern nicht suizidal)
- F50 (sofern kein akutmedizinischer Handlungsbedarf)
- F51 nicht organische Schlafstörungen
- F60-62 und F68-69 Persönlichkeitsstörungen
- F63 Impulskontrollstörung die nicht im Vordergrund stehen
- F84.5 Asperger Syndrom (Autismus) Einzellfallenstscheidung
- F90 ADHS
Behandlungsangebote
- teilhabebezogene Intensivtherapie für Rehabilitanden der DRV (BORA): Leistungsdiagnostik, EFL, Belastungserprobung, Belastungstraining, PC-Training, Bewerbungstraining, Psychoeduktive Gruppen für Arbeitsuchende, Arbeitsplatzseminare, Hirnleistungstraining, Haushalts- und Kochtraining
- Teilhabebezogene Intensivtherapie für Rehabilitanden der Krankenkassen: Hirnleistungstraining, Tagesstrukturierung , Mobilisierung, Physiotherapie, Haushalts- und Kochtraining
- Psychotherapie: Affekttraining, Depressionsbewältigung, Traumabewältigung
- Verhaltenstherapie: Selbstwert-, Selbstsicherheitstraining
- Sinn- und Werteorientierung: Logotherapie, REVT, Transaktionsanalyse, Selbsthilfeprogramm
- Entspannungstherapie: Autogenes Training, PMR, Akupunktur
- Familientherapie: Angehörigen-, Paarseminar u.-gespräche,
- intensives Rückfallpräventionstraining: Suchtgruppe, Rückfallgruppe, Belastungserprobung, Kommunikationstraining, REVT, Kreativwerkstatt, Schreibwerkstatt, Stressmanagement, Schuldnerberatung
- Gesundheitstraining: Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung
- Raucherentwöhnung
- Ernährungsberatung
- Sonderkostformen
- Physiotherapie
- Bewegungstherapie: Rückenschule, Koordinations-, Beweglichkeits-, Ausdauertraining, Sport