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Aufnahme
Sollte Sie unser Angebot interessieren, würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. In einem ersten Gespräch haben Sie die Möglichkeit, die Mitarbeiter und unser Betreuungskonzept kennen zu lernen und sich einen Einblick in das Wohnheim mit seiner schönen Gartenanlage zu verschaffen.
Gemeinsam finden wir heraus, welche Hilfe wir Ihnen bieten können und welches Hilfsangebot Ihren Bedürfnissen entspricht. Selbstverständlich geben wir Ihnen alle Informationen, die Sie für eine Entscheidung benötigen, in unserer Einrichtung leben zu wollen und unterstützen Sie in der Folge bei der Beantragung der Hilfeleistung beim zuständigen Sozialamt Ihrer Gemeinde.
Als Hilfesuchende/r haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII zu stellen, womit Sie die Hilfe in einer stationären Einrichtung der Suchtkrankernhilfe beantragen. Nach einer ärztlichen Untersuchung und einem Hilfegespräch, in dem Ihr Hilfebedarf festgestellt wird, erfolgt in der Regel die Zusage für den Aufenthalt im Wohnheim. Diesen Antrag kann auch Ihr gesetzlicher Betreuer für Sie stellen.
Einer Aufnahme steht nun nichts mehr im Wege.
Wichtig für uns ist, dass Sie den Wunsch haben, zu uns zu kommen und bereit sind, an Ihrer Suchterkrankung zu arbeiten.


